Beamer-Verleih-Hamburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma beamer-verleih-hamburg.de – a division of Manuel Backert – Topspot Veranstaltungstechnik

1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird schriftlich durch Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein und Rechnung bestimmt.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

3.1 Die Auslieferung erfolgt ab Lager (Sandstraße 18, D-22175 Hamburg). Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
3.2 Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
3.3 Falls der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter nicht bei Anlieferung anwesend ist, werden die Mietgegenstände
wieder mitgenommen, und es erfolgt kein Mietverhältnis. Die Kosten der Anlieferung sind in jedem Fall vom Mieter zu zahlen.

4.1 Der Mieter hat das gelieferte Mietgut unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel sofort nach Aufbau des Mietgutes anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
4.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und verschlossen aufzubewahren.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, daß das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Nicht ordentlich gewickelte bzw. dreckige Kabel können bei Rückgabe berechnet werden (EUR 2,- pro Kabel)
5.2 Falls die Lieferung aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes Equipment wird in Rechnung gestellt.

6. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Auftragserteilung und vor Beginn der Mietzeit schriftlich per Email oder per Postbrief kündigen. Im Falle einer Kündigung muss diese bis 96 Stunden vor Mietbeginn ausgesprochen werden, sonst entstehen dem Mieter folgende Kosten:
96-49 Std. vorher 50% und 48-0 Std. vorher 80% der vereinbarten Kosten für Miete und Lieferung.
Bei früherer Stornierung entsteht in jedem Fall der Anspruch auf 15% Bearbeitungs- und Stornogebühr auf die Miete.

7.1 Die gemieteten Geräte sind nicht versichert. Wir empfehlen bei umfangreichen Geräte-Mietungen den Abschluß einer Veranstaltungsversicherung.
7.2 Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.
7.3 Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert.

8. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

9. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter für jeden neuen angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.

10.1 Der Rechnungsbetrag ist fällig in bar oder per EC-Karte bei Abholung der Mietgegenstände. Bei Lieferung ist der Rechnungsbetrag prinzipiell bar bei Übergabe fällig, ausser es wurde schriftlich anders vereinbart.
10.2 Bei Abholung bzw. Lieferung ist ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen. Außerdem ist eine Kaution in Höhe von EUR 300,- zu hinterlegen (bar oder per EC-Karte). In einzelnen Fällen obliegt es dem Vermieter auch höhere Sicherheiten (Kautionen) zu verlangen.

11. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflußt.

12. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsort ist Hamburg.

13. Unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO finden Sie hier: Datenschutzerklärung

14. Link zum Impressum